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Energieausweis: die Änderungen seit 01.05.2014 im Überblick

In kommerziellen Immobilienanzeigen sind Angaben zu energetischen Kennwerten Pflicht. Die Angabe der Energieeffizienzklasse ist in Energieausweisen Pflicht, die ab dem 01.05.2014 ausgestellt werden. Auch bei Energieausweisen, die vor dem 01.05.2014 ausgestellt wurden, müssen die Kennwerte in Immobilienanzeigen angegeben werden. Es besteht jedoch keine Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse. Dem Interessenten, egal ob Käufer oder Mieter, muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Energiekennwerte in Immobilienanzeigen

Schalten Sie eine kommerzielle Anzeige zu Verkauf, Verpachtung oder Vermietung Ihrer Immobilie, so sind Sie ab Mai verpflichtet, Angaben zum Energieausweis und zur Energieeffizienz darin mit aufzunehmen.

Checkliste für Immobilienanzeigen: diese Angaben werden Pflicht

  1. Art des Energieausweises*
  2. Endenergiebedarf/Endenergieverbrauchskennwert
  3. Wesentlicher Energieträger der Heizung
  4. Baujahr des Gebäudes
  5. Energieeffizienzklasse (nur für neue Ausweise ab 01.05.2014)

* Je nach Baujahr und Objektart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ist entweder ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis Pflicht!

Energieeffizienzklasse: Der Energieausweis wird einfacher

Der Energieausweis soll für Verbraucher leichter verständlich werden. Deshalb müssen Immobilien ab Mai 2014 bestimmten Energieeffizienzklassen zugeordnet werden. Ihre Darstellung orientiert sich an der Effizienzskala, wie sie bereits für Haushaltsgeräte etabliert ist. Sie reicht von A + (sehr effizient) bis H (hoher Energiebedarf).

Vorzeigepflicht wird verschärft!

Ab Mai sind Eigentümer außerdem verpflichtet, den Energieausweis vor Verkauf, Verpachtung oder Vermietung einer Immobilie unaufgefordert vorzulegen – bisher war dies nur auf ausdrücklichen Wunsch des Interessenten nötig. Zudem muss der Eigentümer den Energieausweis im Original oder in Kopie an den Vertragspartner übergeben.

Einführung von Bußgeldern!

Verstoßen Immobilieneigentümer gegen ihre Pflichten, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bisherige Ausweise weiterhin gültig!

Energieausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, sind weiterhin ohne Angabe der Energieeffizienzklasse gültig. Auch in Immobilienanzeigen muss die Klasse nicht aufgenommen werden.

Sie haben noch Fragen oder wünschen einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

quelle: www.lbs.de

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